(06.04.2021) Im November 2020 haben sich Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und Gewerkschaft IG BAU auf einen dreijährigen Lohntarifvertrag für die Jahre 2021-2023 geeinigt. Vom 01.04.2021 an sind die beiden relevantesten Lohngruppe (Lohngruppe 1 und 6) in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk allgemeinverbindlich.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Beschäftigungsstärkstes deutsches Handwerk: Branchenmindestlöhne in der Gebäudereinigung allgemeinverbindlich