(06.05.2019) In einem am 11. April 2019 verkündeten Urteil, dessen Urteilsgründe nunmehr vorliegen, hat die unter anderem für Berufungen in Wohnraumsachen zuständige 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin sich in dem Verfahren 67 S 21/19 u.a. zur Anwendbarkeit des Berliner Mietspiegels 2017 geäußert.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Berufungsgericht darf Vergleichsmiete trotz abweichenden Sachverständigengutachtens in erster Instanz auf Mietspiegel gründen