Berliner Mietspiegel 2015 ist keine geeignete Schätzgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete

(15.04.201) Im Rechtsstreit der GEHAG GmbH gegen Mieterinnen bzw. Mieter einer ihrer Wohnungen hat eine der Mietberufungskammern des Landgerichts Berlin, die Zivilkammer 63, im Verfahren zum Aktenzeichen 63 S 230/16 am 26. März 2019 ein Urteil verkündet, mit dem auf die Berufung der Klägerin das amtsgerichtliche Urteil abgeändert und die Beklagten verurteilt wurden, der begehrten Mieterhöhung zuzustimmen.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Berliner Mietspiegel 2015 ist keine geeignete Schätzgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete

Berliner Mietspiegel 2015 ist keine geeignete Schätzgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete

Ähnliche Beiträge

Mindestlohn in Deutschland zu niedrig für die EU-Vorgaben?

(24.04.2024) Der Mindestlohn in Deutschland ist im europäischen Vergleich zu niedrig, sagt ein Experte. So dürfte das Land Schwierigkeiten bekommen, die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Mindestlohn in Deutschland zu niedrig für die EU-Vorgaben?

GEFMA 116: Neue Richtlinie definiert klaren Rahmen für planungs- und baubegleitendes Facility Management

(24.04.2024) In der Planungs- und Bauphase werden die Weichen für einen späteren reibungslosen Betrieb von Immobilien gestellt. Erfolgsentscheidend ist dafür eine von Beginn an ganzheitliche Perspektive auf den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. Diesen Fokus ermöglicht die neue Richtlinie GEFMA 116 „Planungs- und baubegleitendes Facility Management“, die ab sofort bei gefma – Deutscher Verband für Facility