(02.02.2018) Auch die Vermietung von Wohnraum an Unternehmen zur vorübergehenden Unterkunft von Mitarbeitern verstößt gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG). Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Berlin: Zweckentfremdungsverbot gilt auch für Monteurunterkunft