(26.05.2017) Die Vermietung von Wohnraum nach Maßgabe tageweiser Kostenübernahmen verstößt gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Zur Ermittlung des Sachverhalts dürfen Behördenmitarbeiter den Wohnraum betreten, auch wenn der Wohnungsinhaber dies nicht gestattet. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Berlin: Wohnungsvermietung zu Tagessätzen ist Zweckentfremdung