Gastgeber müssen rechtliche Regelungen beachten
(11.07.2017) Wer seine leerstehende Wohnung zeitweise untervermieten oder Reisenden seine Couch zur Verfügung stellen will, kann hierfür verschiedene Online-Portale nutzen. Fast 7 Millionen Internetnutzer (12 Prozent) in Deutschland haben schon einmal Wohnraum auf einer solchen Plattform angeboten – entweder kostenlos auf Webseiten wie CouchSurfing und BeWelcome oder gegen Bezahlung auf Portalen wie Airbnb, Wimdu, booking.com, HomeAway und 9flats.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bereits jeder Achte vermietet eigene Wohnung an Reisende