Bereits jeder Achte vermietet eigene Wohnung an Reisende

Gastgeber müssen rechtliche Regelungen beachten

(11.07.2017) Wer seine leerstehende Wohnung zeitweise untervermieten oder Reisenden seine Couch zur Verfügung stellen will, kann hierfür verschiedene Online-Portale nutzen. Fast 7 Millionen Internetnutzer (12 Prozent) in Deutschland haben schon einmal Wohnraum auf einer solchen Plattform angeboten – entweder kostenlos auf Webseiten wie CouchSurfing und BeWelcome oder gegen Bezahlung auf Portalen wie Airbnb, Wimdu, booking.com, HomeAway und 9flats.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Bereits jeder Achte vermietet eigene Wohnung an Reisende

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