Kauf des Grundstücks und Bauvertrag zeitlich trennen
(18.04.2017) Wenn Grundstück und Bauleistung nicht aus einer Hand kommen, empfiehlt sich in steuerlicher Hinsicht eine deutliche zeitliche Trennung von Grundstückserwerb und Hausbau. Dann ist nur der Kaufpreis des Grundstücks Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Darüber informiert der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Beim Hausbau Grunderwerbsteuer sparen