(11.08.2017) Die Hoffnungen des Architekten Stephan Braunfels, doch noch am Wettbewerb für das neue Konzerthaus in München teilnehmen zu dürfen, haben sich zerschlagen. Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München hat Braunfels’ Beschwerde am 10.08.2017 abgewiesen. Der Architekt hatte geklagt, weil ihn der Freistaat nicht für den prestigeträchtigen Wettbewerb berücksichtigt hatte. Er kritisiert unter anderem die Intransparenz und Anonymität des Verfahrens. Der Architekt verlangte, dass das ganze Verfahren aufgehoben und neu gestartet wird. Ohne Erfolg.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bei Architektenwettbewerb für Konzerthaus in München bleibt Braunfels außen vor