(09.12.2020) Beschwerden gegen Entscheidungen der bayerischen Vergabekammern sind ab dem 01.01.2021 an das Bayerische Oberste Landesgericht zu richten. Dies ergibt sich aus der “Verordnung zur Änderung der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz” vom 24.11.2020, GZVJu, BayRS 300-3-1-J.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bayern: Beschwerdegericht ab dem 01.01.2021 das Bayerische Oberste Landesgericht