(07.12.2017) Die Mietpreisbremsenverordnung der Bayerischen Staatsregierung ist wegen Verstoßes gegen die bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage unwirksam. Dies hat das Landgericht München I mit einem am 06.12.2017 verkündeten Berufungsurteil entschieden. Bestätigt wurde damit ein im Juni 2017 ergangenes erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts München, das die Klage zweier Münchener Mieter gegen ihre Vermieterin auf Auskunftserteilung zur Vorbereitung einer Rückforderungsklage wegen überhöhter Miete abgewiesen hatte.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bayerische Mietpreisbremsenverordnung ist unwirksam