(07.08.2017) Für die Standfestigkeit eines Bauzauns haftet in der Regel der Bauunternehmer, der ihn aufgestellt hat von der Aufstellung bis zu seiner Entfernung. So das AG München in einer aktuellen rechtskräftigen Entscheidung.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bauunternehmer haftet für Schäden durch umgestürzten Bauzaun