(08.11.2017) Gebäudeenergieberater des Handwerks dürfen ab dem 01.12.2017 den geförderten gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Die entsprechende “Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist am 7. November 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BAFA Vor-Ort-Beratung für Handwerker geöffnet