(05.09.2017) Eine Vertragsklausel der Bausparkasse Badenia, nach denen sie bestimmte Verträge nach 15 Jahren kündigen kann, ist unwirksam. Das entschied das Landgericht Karlsruhe am 01.09.2017 nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Klausel bedeute in ihrer konkreten Formulierung eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer, begründete eine Richterin das Urteil …
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Badenia-Bausparklausel zur Kündigung nach 15 Jahren ist unwirksam