Baden-Württemberg: Neufassung des LTMG

Für das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz liegt eine Neufassung vor.

(19.12.2017) Wie die Servicestelle Landestariftreue- und Mindestlohngesetz mitteilt, wurde § 4 des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) Baden-Württemberg durch Artikel 15 des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21.11. 2017 neu gefasst (Gesetzblatt vom 30.11.017, Seite 597).

Quelle: IMR News Mietrecht
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