(04.10.2017) Im Zuge der Digitalisierung in Baden-Württemberg soll die elektronische Akte (E-Akte) innerhalb der Landesverwaltung eingeführt werden. Das Vergabeverfahren für die Einführung der E-Akte hat im August begonnen; ab Mitte 2019 sollen Pilotbehörden damit ausgestattet werden, bis 2022 sollen alle Landesbehörden in der Lage sein, Akten ausschließlich digital zu führen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Baden-Württemberg: Elektronische Akte auf den Weg gebracht