Baden-Württemberg: Elektronische Akte auf den Weg gebracht

(04.10.2017) Im Zuge der Digitalisierung in Baden-Württemberg soll die elektronische Akte (E-Akte) innerhalb der Landesverwaltung eingeführt werden. Das Vergabeverfahren für die Einführung der E-Akte hat im August begonnen; ab Mitte 2019 sollen Pilotbehörden damit ausgestattet werden, bis 2022 sollen alle Landesbehörden in der Lage sein, Akten ausschließlich digital zu führen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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