Ausschreibung für Kraft-Wärme-Kopplung

(29.05.2017) Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) mit einer Leistung zwischen einem und 50 Megawatt müssen in Zukunft an einer Ausschreibung teilnehmen, wenn für diese Anlagen eine Förderung gezahlt werden soll. Einzelheiten regelt die von der Bundesregierung vorgelegte “Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften” (18/12375). Damit wird die Höhe der finanziellen Förderung von KWK-Anlagen nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern in Ausschreibungen ermittelt. Das Ausschreibungssystem soll am 1. Dezember 2017 beginnen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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