(22.06.2017) Am 18. April trat das reformierte Vergaberecht für Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte in Kraft. Auch der erste Abschnitt der VOB/A für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte wurde im Jahr 2016 überarbeitet. Zu einzelnen Auslegungsfragen im Bereich des Bundeshochbaus, die sich mittlerweile ergeben haben, gibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Hinweise in einem kürzlich veröffentlichten Erlass. Hier in Kürze die wichtigsten Punkte:
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Auslegung des reformierten Vergaberechts