Auslegung des Begriffs "Rückstau" in den Bedingungen einer Elementarschadenversicherung

(07.08.2017) Nach den für einen Versicherungsvertrag vereinbarten ʺBesonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherungʺ kann der der Fall eines ʺRückstausʺ so beschrieben sein, dass ein Rückstau nur dann vorliegt, wenn Wasser aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes austritt und nicht bereits dann, wenn das Rohrsystem kein Wasser mehr aufnehmen kann. Hierauf hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in einem Zivilprozess mit Beschluss vom 26.04.2017 hingewiesen. Die Klägerin hat den Prozess sodann durch die Rücknahme ihrer Klage beendet.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Auslegung des Begriffs "Rückstau" in den Bedingungen einer Elementarschadenversicherung

Auslegung des Begriffs "Rückstau" in den Bedingungen einer Elementarschadenversicherung

Ähnliche Beiträge

Baugenehmigungen für Wohnungen im März 2025: +5,8 % zum Vorjahresmonat

(16.05.2025) Im März 2025 wurde in Deutschland der Bau von 19 500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 5,8 % oder 1 100 Baugenehmigungen mehr als im März 2024. Im 1. Quartal 2025 wurden insgesamt 55 400 Wohnungen genehmigt. Das waren 3,4 % oder 1 800 Wohnungen mehr als im 1.

Baugenehmigungen: leichtes Plus auf niedrigem Niveau

Erstes Quartal 2025: +3,4 Prozent (16.05.2025) “Im März 2025 wurden 19.500 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden (Neuund Umbau) genehmigt. Dies ist ein Plus von 5,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Für das erste Quartal 2025 ergibt sich ein Plus von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal (55.400 Wohnungen). Dies ist allerdings vor dem Hintergrund der zweistelligen Einbrüche

Mieterbund fordert: Verlängerung Mietpreisbremse jetzt!

Mietpreisbegrenzende Reformen wichtig wie nie zuvor (16.05.2025) “Wir begrüßen das Bekenntnis der neuen Bundesregierung zu mehr Mieterschutz im Koalitionsvertrag ausdrücklich und erwarten nun Volldampf bei der Umsetzung in den nächsten Wochen”, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die entsprechende Passage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD “Verantwortung für Deutschland”. Der Deutsche Mieterbund