(10.04.2019) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vertritt die Auffassung, „dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens Lkw-Maut rechtmäßig ist und die Bieter deshalb keinen Anspruch auf Entschädigung haben“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/8794) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8289) hervor.
(Quelle: Bundestag)
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Aufhebung der Maut-Vergabe "rechtmäßig"