(30.11.2017) Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf in der Regel darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug zutreffend ist. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 28.09.2017.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Auch Fachanwalt darf auf Rechtsmittelbelehrung vertrauen!