Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018

Teil 2: Das Anordnungsrecht des Bestellers

(03.07.2017) Im Rahmen des neuen Bauvertragsrechts stellt das Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b) die bedeutendste Änderung dar; weicht es doch vom im BGB zu findenden Grundsatz ab, dass Vertragsänderungen nur einvernehmlich möglich sind. Allerdings greift das Anordnungsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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