(19.06.2017) In das IBR-Heft 6/17 hat sich auf S. 321 im Rahmen des Herstellungsprozesses leider der Fehlerteufel eingeschlichen und es wurde ein nicht der zu der Entscheidung des OLG Koblenz gehörender Praxishinweis abgedruckt. Der korrekte Praxishinweis lautet:
Abnahmeerleichterungen sind wegen der Reichweite der rechtlichen Wirkungen der Abnahme ….
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: An unsere IBR-Leser: Fehlerteufel in Heft 6/17