(26.09.2017) Nicht jede Einwirkung auf das Grundstückseigentum stellt auch eine Beeinträchtigung desselben dar. Das gelegentliche Ablagern von ein bis zwei Schaufeln Schnee fällt jedenfalls nicht darunter, weil es keinerlei spürbare Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers hat, entschied das Amtsgericht München am 20.07.2017 (Az.: 213 C 7060/17, rechtskräftig).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Ablagern geringer Schneemengen auf Nachbargrundstück keine Eigentumsbeeinträchtigung