(28.06.2016) Der Austausch von Fenstern ist, sofern die Eigentümergemeinschaft für den Außenanstrich zuständig ist, in der Regel Sache der Eigentümergemeinschaft. Dies stellte das Amtsgericht München mit Urteil vom 07.11.2014 klar (Az.: 481 C 12070/14 WEG, rechtskräftig). …
Quelle: IBR News
Link: WEG für Außenanstrich zuständig: Kein eigenmächtiger Austausch von Fenstern!