(23.08.2016) Der Luftpolsterhersteller LPS darf Werbeaussagen zum Dämmstoff “Lupotherm B2+8” auch künftig nicht wiederholen. Das hat das Landgericht Verden in einem Urteil Ende Juli bestätigt. Gerichtlich verboten bleibt damit unter anderem eine vergleichende Werbeaussage, wonach 3 Zentimeter des Produkts “Lupotherm B2+8” besser dämmen sollen als …
Quelle: IBR News
Link: Verbot der Werbeaussagen zum Dämmstoff "Lupotherm B2+8" bleibt