(05.08.2016) Der Beklagte war Mieter einer im Eigentum der Klägerin stehenden Wohnung, in der im Juni 2013 ein Polizeieinsatz stattfand. Gegen ihn lagen sowohl ein Haftbefehl als auch ein Durchsuchungsbeschluss für die streitgegenständliche Wohnung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor.
Quelle: IBR News
Link: Terminhinweis BGH: Schadensersatzanspruch des Vermieters für Wohnungsschäden nach Polizeieinsatz