(06.07.2016) In Schleswig-Holstein soll das Vergabegesetz überprüft werden. Als Vorbereitung dazu dient eine Evaluierung. Das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG S-H) trat 2013 in Kraft. Derzeit werden in Form einer Evaluierung die Erfahrungen mit dem TTG S-H ermittelt. Aufgefordert sind alle Wirtschaftsunternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.
Quelle: IBR News
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