LAG Berlin-Brandenburg: Allgemeinverbindlicherklärungen mehrerer Tarifverträge des Baugewerbes wirksam

(26.07.2016) Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Allgemeinverbindlicherklärungen mehrerer Tarifverträge des Baugewerbes für wirksam gehalten. Erfasst ist die Allgemeinverbindlicherklärung vom 06.07.2015 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 03.05.2013, die Allgemeinverbindlicherklärung vom 06.07.2015 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) vom 04.07.2002, die Allgemeinverbindlicherklärung vom 06.07.2015 des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 10.12.2014 sowie die Allgemeinverbindlicherklärung vom 06.07.2015 des Tarifvertrags über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA) vom 05.06.2014.

Quelle: IBR News
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