(26.08.2016) Die Ordnungsverfügung der Stadt Münster an den Eigentümer eines Grundstücks, den auf seinem Grundstück gelagerten Abfall entsorgen zu lassen, ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Münster bestätigte im Rahmen eines vorläufigen Rechtschutzverfahrens, dass die gelagerten Gegenstände wie Plastiktüten, Einrichtungsteile, Verpackungsmaterial oder organische Stoffe Abfall und damit zu entsorgen seien …
Quelle: IBR News
Link: Im Garten gelagerte Plastiktüten und Einrichtungsteile sind Abfall