(22.06.2016) Ein Wohnhaus, das die Nachbargebäude in seiner Firsthöhe um 1 m überragt, fügt sich nicht in ein homogenes Wohngebiet ein und ist deshalb unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Quelle: IBR News
Link: Höhe eines Wohngebäudes bei dessen Errichtung nicht frei wählbar