Bundesregierung verteidigt HOAI
(25.07.2016) Die Bundesregierung hat Mitte Mai 2016 auf die “begründete Stellungnahme” der Kommission, der 2. Stufe im Vertragsverletzungsverfahren, reagiert und die HOAI erneut verteidigt und in diesem Zusammenhang nochmals auf die Vereinbarkeit der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mit EU-Recht hingewiesen. In einem nächsten Schritt könnte die KOM nun Klage vor dem EuGH gegen Deutschland wegen des Festhaltens an der HOAI erheben.
Quelle: IBR News
Link: HOAI – Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland