(04.07.2016) Erwerber einer Wohnung haben Anspruch auf Herausgabe wichtiger, vor allem für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlicher Planungs- und Bauunterlagen. Auch betriebs- und wartungsrelevante Dokumente zur Haustechnik muss der Bauträger übergeben. In einem vorm OLG Köln verhandelten Fall (Urteil vom 13.05.2015 – 11 U 96/14) verfolgte eine Eigentümergemeinschaft neben dem Anspruch auf 183.000 Euro Kostenvorschuss zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum auch den Anspruch zur Übergabe notwendiger Planungs- und Bauunterlagen.
Quelle: IBR News
Link: Haben Erwerber Anspruch auf die Herausgabe von Planungs- und Bauunterlagen?