(08.08.2016) Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse mit Urteil vom 04.08.2016 zur Rückabwicklung eines 2015 widerrufenen Immobiliendarlehensvertrags von 2008 verurteilt. Dies teilte die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte mit. Die “Frühestens”-Widerrufsbelehrungen der Sparkasse seien fehlerhaft, da sie nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten, so das LG (Az.: 321 O 10/16).
Quelle: IBR News
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