"Frühestens"-Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehen der Sparkasse fehlerhaft

(08.08.2016) Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse mit Urteil vom 04.08.2016 zur Rückabwicklung eines 2015 widerrufenen Immobiliendarlehensvertrags von 2008 verurteilt. Dies teilte die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte mit. Die “Frühestens”-Widerrufsbelehrungen der Sparkasse seien fehlerhaft, da sie nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten, so das LG (Az.: 321 O 10/16).

Quelle: IBR News
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