(05.07.2016) Die Stadt Wuppertal durfte im Jahr 2014 für den bereits in den Jahren 1983/84 erfolgten Ausbau der Straße Am Walde in Wuppertal-Elberfeld keine Erschließungsbeiträge in Höhe von jeweils circa 3.500 Euro mehr erheben. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteilen vom 04.07.2016 entschieden und den Klagen von zwei Anliegern …
Quelle: IBR News
Link: Erschließungsbeiträge für seit mehr als 30 Jahren fertige Straße rechtswidrig