(22.07.2016) “Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sie schafft endgültig Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Das 2015 eingeführte Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt”, kommentierte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (DMB), Ulrich Ropertz, dengestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1015/15), mit dem die Verfassungsbeschwerde von zwei Immobilienmaklern als unbegründet zurückgewiesen wurde.
Quelle: IBR News
Link: DMB begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bestellerprinzip