(15.07.2016) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 25. Februar 2004 in der Gestalt verschiedener Änderungsbescheide für den Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden für rechtswidrig erklärt.
Quelle: IBR News
Link: BVerwG: Planfeststellungsbeschluss für Waldschlösschenbrücke teilweise rechtswidrig