(22.07.2016) Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vorgenommene Normierung des Bestellerprinzips für Wohnungsvermittlungen, das Maklern den Erhalt einer Provision von Mietinteressierten weitgehend verstellt, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit am 21.07.2016 veröffentlichtem Beschluss entschieden.
Quelle: IBR News
Link: BVerfG: "Bestellerprinzip" bei Provisionen von Mietwohnungsmaklern verfassungskonform