(24.08.2016) In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Bauverträge ohne vorherige Beratung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht geradezu leichtfertig unterschrieben werden. Darauf verweist Rechtsanwalt Martin Neumann, Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. Die natürliche Vorfreude der Bauherren auf das neue Eigenheim, die Verkaufsargumente der geschulten Hausverkäufer und die einladenden Hochglanzprospekte …
Quelle: IBR News
Link: BSB warnt: Nach Vertragsabschluss bestehen nur noch geringe Gestaltungsmöglichkeiten