(01.07.2016) Die Baubehörde kann in mehreren Fällen die Nutzung eines Wohngebäudes untersagen. Für Eigentümer und Bewohner ist dies eine einschneidende Maßnahme. Nicht immer geht es dabei um bauliche Sicherheitsaspekte.
Quelle: IBR News
Link: Betreten verboten: Nutzungsuntersagung bei Wohngebäuden