Arbeitsgruppe zum Thema "Vorfälligkeitsentschädigung" eingesetzt

(25.07.2016) Das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium haben eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zum Thema “Vorfälligkeitsentschädigung” bei Immobilienkrediten eingesetzt. Dies teilte das Justizministerium am 21.07.2016 mit. Die Arbeitsgruppe soll sich insbesondere mit der Berechnung und Transparenz der Vorfälligkeitsentschädigung befassen und klären, ob weitere gesetzliche Regelungen erforderlich sind.

Quelle: IBR News
Link: Arbeitsgruppe zum Thema "Vorfälligkeitsentschädigung" eingesetzt

Arbeitsgruppe zum Thema "Vorfälligkeitsentschädigung" eingesetzt

Ähnliche Beiträge

Bauindustrie zu Haushaltsüberschüssen: Finanziellen Handlungsspielraum für Investitionen nutzen

(29.08.2016) “Statt über Steuersenkungen zu reden oder neue Sozialausgaben zu fordern, muss der Haushaltüberschuss jetzt für Investitionen genutzt werden. Nur über öffentliche Investitionen können wir unsere Wettbewerbsfähigkeit verbessern und private Investitionen anstoßen. Hier haben wir über zwei Jahrzehnte zu wenig getan, was sich rächt.” Mit diesen Worten kommentierte … Quelle: IBR News Link: Bauindustrie zu

Fünf Finalisten-Projekte beim Deutschen Project Excellence Award 2016

(29.08.2016) Fünf Projekte und ihre Teams stehen im Finale des Deutschen Project Excellence Awards 2016 (DPEA). Der begehrte Preis wird am 18. Oktober auf dem PM Forum 2016 in Nürnberg verliehen. Die hochrangigen Kandidaten und das breite Themenspektrum machen die große Bedeutung deutlich, die Projektmanagement für den Unternehmenserfolg hat. … Quelle: IBR News Link: Fünf

Ehemaliges Hotel in Waldachtal darf vorläufig mit Flüchtlingen belegt werden

(29.08.2016) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Antrag der Gemeinde Waldachtal auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Nutzungsänderung eines ehemaligen Hotels in eine Asylbewerberunterkunft abgelehnt. Da nicht geklärt sei, ob es nalternative Unterbringungsmöglichkeiten gibt, ergebe eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren kein überwiegend wahrscheinliches Ergebnis. Da keine Änderung der Bausubstanz, sondern nur eine Nutzungsänderung in Frage