(04.07.2016) Abschlagszahlungsregelungen, die vorsehen, dass der Auftraggeber trotz vollständig erbrachter Werkleistung einen Teil des Werklohns einbehalten darf, können zur Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede betreffend eine Vertragserfüllungsbürgschaft führen, wenn sie in Verbindung mit dieser bewirken, dass die Gesamtbelastung …
Quelle: IBR News
Link: 15% Einbehalt + 5% Vertragserfüllungsbürgschaft: Sicherungsabrede unwirksam!