Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Vater zu Unrecht gezahltes Kindergeld auch dann an die Familienkasse zurückerstatten muss, wenn es nicht an ihn, sondern auf seine Anweisung auf ein Konto der Mutter ausgezahlt wurde, auf das er keinen Zugriff hat.
Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Vater muss zu Unrecht gezahltes Kindergeld an die Mutter zurückerstatten