Die Beteiligten sind Eheleute, die um die Mietkosten für die vormals gemeinsam genutzte Wohnung streiten. Die Ehefrau hatte sich getrennt und ist aus der Wohnung ausgezogen. Der Ehemann ist der Ansicht, die Ehefrau schulde die hälftige Beteiligung. Wie und wann man sich beteiligen muss, hat das OLG Köln zusammengefasst.
Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Urteil: Wer zahlt die Miete nach Trennung?