Vor dem OLG München haben die getrenntlebenden Eltern eine Vereinbarung zum Umgang mit dem gemeinsamen Kind getroffen. Doch die Mutter hielt sich nicht an die Vereinbarung und sagte den Umgang immer kurzfristig ab. In so einem Fall kann vom Gericht die Anwendung von unmittelbarem Zwang angeordnet werden.
Quelle: Kanzleimarketing Familienrecht
Link: Mutter verweigert den Umgang mit dem gemeinsamen Kind