Kindergeld bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung

Mit Urteil (2 K 2487/16) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld fortbesteht, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist.

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
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