Ein vom Jugendamt beauftrages Gutachten ergab einen hochgradigen Verdacht einer Kindesmisshandlung. Als Konsequenz wurden die Kinder in Pflegefamilien untergebracht. Die angeblichen Kindesmisshandlungen stellten sich später als Erbkrankheit der Kinder heraus. Die Eltern verlangen Schmerzensgeld von der Sachverständigen.
Quelle: Kanzleimarketing Familienrecht
Link: Jugendamt holt Kinder – Haftet Sachverständige für ein fehlerhaftes Gutachten?