Eltern können sich nicht auf einen Vornamen des Kindes einigen

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg kann das Namensbestimmungsrecht auf einen Elternteil übertragen werden, wenn sich beide Elternteile, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht auf einen Vor- bzw. Nachnamen des Kindes einigen können.

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
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