Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Unterhaltsanspruch einer eigentlich unterhaltsberechtigten Frau verneint, weil sie nach der Trennung einen Minijob angenommen hat, dies jedoch vor Gericht verschwiegen hat. Vor Gericht sei man zur Wahrheit verpflichtet.
Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Ehefrau verschweigt Minijob – Gericht verneint Unterhaltsanspruch