a) Lebt der Betroffene aufgrund Mietvertrags in einer Wohngemeinschaft und bezieht von einem gesonderten Anbieter ambulante Pflegeleistungen, so hält er sich damit grundsätzlich noch nicht in einem …
Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Beschluss vom 28.11.2018 – XII ZB 517/17