Im Verfahren betreffend die Prüfung der Aufhebung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts ist dem Betroffenen unter den Voraussetzungen des § 276 FamFG jedenfalls dann ein Verfahrenspflege …
Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Beschluss vom 22.08.2018 – XII ZB 180/18